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   VGH Hessen, 09.02.1983 - V OE 127/81   

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VGH Hessen, 09.02.1983 - V OE 127/81 (https://dejure.org/1983,18859)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.02.1983 - V OE 127/81 (https://dejure.org/1983,18859)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 1983 - V OE 127/81 (https://dejure.org/1983,18859)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Hessen, 04.01.2011 - 5 A 847/10

    Rechtmäßigkeit der Spielapparatesteuer; Berechnung der Spielapparatesteuer;

    So hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 9. Februar 1983 - V OE 127/81 - (KStZ 1983, 153 ff.) ausgeführt, dass die unbeanstandete Entgegennahme der Getränkesteueranmeldung auf der Grundlage des nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 lit. b Hess. KAG allein für anwendbar erklärten § 167 AO einen formlosen Abgabenbescheid darstellt.
  • VGH Hessen, 27.03.1995 - 5 TH 2347/92

    Regelung des Steueranmeldeverfahrens für Kommunalabgaben in Hessen

    Der in § 4 Abs. 1 KAG nicht für anwendbar erklärte § 168 regelt dann - womit sich der Senat in seinem Urteil vom 9. Februar 1983 (V OE 127/81 - KStZ 1983, 153) ausführlich befaßt hat - nur noch ergänzend, welcher Art von Steuerfestsetzung die Steueranmeldung gleichsteht, nämlich einer solchen "unter Vorbehalt der Nachprüfung" (§ 164 AO 1977), also weder einer "vorläufigen Steuerfestsetzung" (§ 165 AO 1977), noch einer vorbehaltlosen Steuerfestsetzung.
  • VG Frankfurt/Main, 14.03.2002 - 10 E 2084/98

    Getränkesteuersatzung der Stadt Frankfurt verstößt gegen Verfassungs- und

    Diese Bedenken greifen hier jedoch - ohne dass dies einer eingehenderen Begründung bedarf - nicht durch, weil die unbeanstandete Entgegennahme der nicht fristgerechten Einreichung der Getränke-Steuererklärung für das dritte Quartal 1995 durch das Kassen- und Steueramt der Beklagten (s. dessen Schreiben vom 27. November 1995, seine verwaltungsinterne Stellungnahme vom 12. Juni 1996 sowie das Schreiben der Beklagten vom 03. September 1996) als formloser Steuerbescheid gilt (vgl. HessVGH, Beschluss vom 07. März 1989 - 5 TH 484/87 -, S. 5 f. des Beschlussumdrucks - für eine verspätet vorgelegte Getränke-Steuererklärung nach Erlass eines Steuerbescheides - unter Bezugnahme auf das Urteil des HessVGH vom 09. Februar 1983 - V OE 127/81 - KStZ 1983, 153 ff.), der die Klägerin belastet und dessen Aufhebung sie im Wege der Anfechtungsklage begehren kann.
  • OVG Niedersachsen, 16.01.1991 - 13 L 55/89

    Getränkesteuer: Berichtigung einer im Wege der Selbsterrechnungserklärung

    1) Vgl. BVerwG, Urteile vom 20.1.1967 - VII C 4.66 -, BVerwGE 26, 55 zur Getränkesteuer; vom 18.9.1970 - VII C 68.68 -, KStZ 1971, 10 und vom 18.8.1972 - VII C 55.70 -, KStZ 1972, 236 jeweils zur Lohnsummensteuer; Hess. VGH, Urteil vom 30.11.1972 - V OE 51/70 -, Hess. VGRspr 1976, 36 zur Lohnsummensteuer und Urteil vom 9.2.1983 - V OE 127/81 -, KStZ 1983, 153 zur Getränkesteuer; siehe ferner Söhn, Entgegennahme von Steueranmeldungen, Selbsterrechnungserklärungen und Steuerzahlungen als formlose Steuerbescheide, Steuer und Wirtschaft 1970, 187 ff.
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